Grabstellen für die Feuerbestattung
Als letzte Ruhestätte besteht die Auswahl zwischen einer Wahlgrabstelle, einer pflegefreien Grabstelle mit Liegeplatte oder der anonymen Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage.
Urnengemeinschaftsanlage
- Beisetzung der Urnen erfolgt der Reihe nach einmalige Nutzungsgebühr
- keine spätere Ausbettung möglich
- Namensnennung manchmal möglich
- die Grabpflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen
Urnenstelle Sonderform
- Beisetzung von 1 bis 2 Urnen
- Pflicht zum Ablegen einer Liegeplatte
- Ruhefrist beträgt 20 Jahre
- Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Blumenablage nur vor der Platte
- die Grabpflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen
Urnenwahlgrab
- Grabstelle für 1-2 Urnen (1,00 x 1,20m) oder 1-4 Urnen (1,20 x 1,50m)
- Lage der Grabstätte kann ausgesucht werden
- Grabmal kann als Platte oder Liegestein gesetzt werden
- Ruhefrist beträgt 20 Jahre
- Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Grabpflege durch den Nutzer selbst