Grabstellen für die Feuerbestattung

Als letzte Ruhestätte besteht die Auswahl zwischen einer Wahlgrabstelle, einer pflegefreien Grabstelle mit Liegeplatte oder der anonymen Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage.

Urnengemeinschaftsanlage

  • Beisetzung der Urnen erfolgt der Reihe nach einmalige Nutzungsgebühr
  • keine spätere Ausbettung möglich
  • Namensnennung manchmal möglich
  • die Grabpflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen

Urnenstelle Sonderform

  • Beisetzung von 1 bis 2 Urnen
  • Pflicht zum Ablegen einer Liegeplatte
  • Ruhefrist beträgt 20 Jahre
  • Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
  • Blumenablage nur vor der Platte
  • die Grabpflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen

Urnenwahlgrab

  • Grabstelle für 1-2 Urnen (1,00 x 1,20m) oder 1-4 Urnen (1,20 x 1,50m)
  • Lage der Grabstätte kann ausgesucht werden
  • Grabmal kann als Platte oder Liegestein gesetzt werden
  • Ruhefrist beträgt 20 Jahre
  • Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
  • Grabpflege durch den Nutzer selbst