• Bestattungsvorsorge Bestattungshaus Torben Harms

     

Den letzten Weg selbst bestimmen

Was viele nicht wissen - schon zu Lebzeiten kann die eigene Bestattung im Rahmen einer Bestattungsvorsorge geregelt werden. Dabei garantieren wir, dass alle im Rahmen dieser Vorsorge festgelegten Wünsche und Vorstellungen verbindlich erfüllt werden. Zusätzlich hilft sie den Angehörigen, weil Entscheidungen abgenommen und sich dadurch eventuelle Unstimmigkeiten im Voraus verhindern lassen.

 

Das Besondere bei den Bestattungsvorsorgen vom Bestattungshaus Torben Harms ist, dass diese einen Schutz vor dem Zugriff durch das Sozialamt beinhalten. Wird zusätzlich die finanzielle Entlastung der Angehörigen gewünscht, so gewährleistet eine in diesen Vorsorgen enthaltene Bankbürgschaft von der Sparkasse vollumfängliche Sicherheit für alle eingezahlten Gelder nebst Zinsen.

 

Es gibt viele Wege vorzusorgen. Wir sind Ihnen gern behilflich, Ihre ganz persönliche Vorsorge zu finden und beraten Sie umfassend zu all Ihren Fragen. Gern laden wir Sie zu einem unverbindlichen Vorsorgegespräch in unsere Räumlichkeiten ein oder besuchen Sie selbstverständlich zu Hause.

Welche Vorteile wir Ihnen bieten

  • Bestattungsvorsorgen vom Bestattungshaus Torben Harms werden vom Sozialamt als zusätzliches Schonvermögen anerkannt und müssen nicht aufgelöst werden
  • Bankbürgschaft von der Sparkasse für alle eingezahlten Vorsorgegelder
  • keine Negativzinsen
  • weltweite Auslandsrückholgarantie
  • kostenlose telefonische juristische Erstberatung zu Fragen des Bestattungsrechts, des Sozialrechts, des Erbrechts oder der Testamentsvollstreckung
  • kein Freistellungsauftrag für die Zinsen erforderlich
  • Partner der deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Mehr als 115.000 Vorsorgende vertrauen dieser Einrichtung.



Entlasten Sie Ihre Angehörigen indem Sie selbst vorsorgen. Entscheiden Sie sich bewusst für eine Bestattungsvorsorge beim Bestattungshaus Torben Harms.

Vorsorge - eine Sorge weniger

Vorsorgevertrag

Durch einen Bestattungsvorsorgevertrag haben Sie die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten sämtliche Wünsche und Details für die eigene Bestattung festzulegen.

 

Dieser Vertrag ist rechtlich verbindlich, d.h. nach Vertragsschluss kann nur die Vertragsperson und kein anderer (also auch kein gerichtlich bestellter Betreuer, die Erben oder die Hinterbliebenen) den Inhalt des Vertrages ändern. Somit haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Wünsche später auch zu einhundert Prozent umgesetzt werden. Vor allem Alleinstehenden kann so jegliche Angst und Sorge genommen werden.

Folgende Punkte können innerhalb eines Vorsorgevertrags festgelegt werden:

  • die Art der Bestattung (Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung)
  • der Ort der Bestattung
  • die Auswahl des Sarges oder Urne
  • der Ablauf der Trauerfeier
  • die Dekoration zur Trauerfeier mit Blumen- oder Kranzschmuck
  • die Finanzierung der Bestattung

Nur durch einen Bestattungsvorsorgevertrag haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Wünsche später auch wirklich umgesetzt werden. Die Bestattung im Testament festzuhalten, ist dagegen wenig sinnvoll, da im Zeitraum bis zur Testamentseröffnung die Bestattung in der Regel schon stattgefunden hat.

  • Ohne Sorgen dank einer Bestattungsvorosrge beim Bestattungshaus Torben Harms

    Ein gutes Gefühl,

    wenn alles geregelt ist.

Finanzierung der Bestattungsvorsorge

Auf Wunsch kann die spätere finanzielle Belastung durch die Bestattung der Familie abgenommen werden. Dazu können wir Ihnen entweder ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder eine Sterbegeldversicherung anbieten.

Haben Sie Fragen zur Bestattungsvorsorge oder wünschen Sie weitere Informationen? 
In einem persönlichen Gespräch, gern auch am Telefon, stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite.