Grabstellen für die Erdbestattung
Als letzte Ruhestätte besteht die Auswahl zwischen einem Reihen-, Wahl- oder Rasengrab, für welches ein Nutzungsrecht auf bestimmte Zeit erworben wird.
Erdreihengrab
![](assets/images/d/Reihengrab_auf_dem_Neuen_Friedhof_Greifswald-bbac760d.jpg)
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- Einzelgrabstätte zur Erdbestattung
- werden der Reihe nach belegt
- Ruhefrist beträgt 25 - 30 Jahre
- keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Grabpflege erfolgt durch den Nutzer
Erdwahlgrab
![](assets/images/1/Wahlgrabstelle_auf_dem_Neuen_Friedhof_Greifswald-0083d6c1.jpg)
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- Lage der Grabstätte wählbar
- Einzelgrabstätte oder Familiengrabstätte
- Ruhefrist beträgt 25 - 30 Jahre
- Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- kann bereits zu Lebzeiten erworben werden
- zusätzliche Beisetzungsmöglichkeit von bis zu zwei Urnen je Grabplatz
- Grabpflege erfolgt durch den Nutzer
Erdrasengrab
![](assets/images/1/Erdrasengrab_auf_dem_Neuen_Friedhof_Greifswald-63247f91.jpg)
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- Einzelgrabstätte zur Erdbestattung
- Grabfläche wird als Rasenfläche angelegt
- legen eines ebenerdigen Liegesteins oder eines stehenden Grabsteins ist gestattet
- Ruhefrist beträgt 25 Jahre
- Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich
- die Grabpflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen