Grabstellen für die Erdbestattung

Als letzte Ruhestätte besteht die Auswahl zwischen einem Reihen-, Wahl- oder Rasengrab, für welches ein Nutzungsrecht auf bestimmte Zeit erworben wird.

Erdreihengrab

Weiter informieren

  • Einzelgrabstätte zur Erdbestattung
  • werden der Reihe nach belegt
  • Ruhefrist beträgt 25 - 30 Jahre
  • keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
  • Grabpflege erfolgt durch den Nutzer

Erdwahlgrab

Weiter informieren

  • Lage der Grabstätte wählbar
  • Einzelgrabstätte oder Familiengrabstätte
  • Ruhefrist beträgt 25 - 30 Jahre
  • Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
  • kann bereits zu Lebzeiten erworben werden
  • zusätzliche Beisetzungsmöglichkeit von bis zu zwei Urnen je Grabplatz
  • Grabpflege erfolgt durch den Nutzer

Erdrasengrab

Weiter informieren

  • Einzelgrabstätte zur Erdbestattung
  • Grabfläche wird als Rasenfläche angelegt
  • legen eines ebenerdigen Liegesteins oder eines stehenden Grabsteins ist gestattet
  • Ruhefrist beträgt 25 Jahre
  • Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich
  • die Grabpflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen

Das könnte Sie auch interessieren: