Grabstellen für die Erdbestattung
Als letzte Ruhestätte besteht die Auswahl zwischen einem Reihen-, Wahl- oder Rasengrab, für welches ein Nutzungsrecht auf bestimmte Zeit erworben wird.
Erdreihengrab
- Einzelgrabstätte zur Erdbestattung
- werden der Reihe nach belegt
- Ruhefrist beträgt 25 - 30 Jahre
- keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- Grabpflege erfolgt durch den Nutzer
Erdwahlgrab
- Lage der Grabstätte wählbar
- Einzelgrabstätte oder Familiengrabstätte
- Ruhefrist beträgt 25 - 30 Jahre
- Verlängerung des Nutzungsrechts möglich
- kann bereits zu Lebzeiten erworben werden
- zusätzliche Beisetzungsmöglichkeit von bis zu zwei Urnen je Grabplatz
- Grabpflege erfolgt durch den Nutzer
Erdrasengrab
- Einzelgrabstätte zur Erdbestattung
- Grabfläche wird als Rasenfläche angelegt
- legen eines ebenerdigen Liegesteins oder eines stehenden Grabsteins ist gestattet
- Ruhefrist beträgt 25 Jahre
- Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich
- die Grabpflege wird von der Friedhofsverwaltung übernommen